Am 14.12.1957 geboren habe ich nach Abitur und 15 Monaten Wehrdienst an der Universität Regensburg Jura studiert und 1983 das 1. und im Winter 1986/1987 das 2. Staatsexamen abgelegt. Schon ab dem 1. Staatsexamen arbeitete ich durchgehend in einer Regensburger Anwaltskanzlei, so dass ich nach dem 2. Staatsexamen, neben meiner Anstellung in der Rechtsabteilung eines bedeutenden Babynahrungsherstellers und nach meiner Zulassung zur Anwaltschaft am 27. Mai 1987 mit einer Wohnzimmerkanzlei in das Anwaltsleben eintrat. Die kleine, nebenher betriebene Kanzlei entwickelte sich so rasch, dass ich ab 1.1.1990 meine Arbeit in der Industrie beendete und, nun in neuen Räumen, nur noch anwaltlich tätig war. Da mich schon seit Kindheit alles faszinierte was einen Motor hat, sei es Motorrad, Auto, Flugzeug, Eisenbahn oder Schiff, lag es nahe, dass ich von Anfang an verkehrsrechtliche Schwerpunkte setzte. Am 13. Dezember 2005, nach einer Zusatzausbildung mit einer weiteren dreiteiligen Prüfung und dem Nachweis, dass ich in den letzte 3 Jahren mindestens 180 Verkehrssachen bearbeitete, erhielt ich und dann schließlich als der erste Anwalt in Pfaffenhofen die Zulassung zum Fachanwalt für Verkehrsrecht
Meine eigene Scheidung 1989 brachte mich dem Familienrecht nahe und weckte das Bedürfnis ähnlich in Bedrängnis Geratenen zu helfen. So setzte ich schon 1990 den 2. Schwerpunkt meiner Anwaltstätigkeit auf Scheidungen und ihre Folgen. Dass sich dazu das Erbrecht gesellte ist nur logische Folge. Eine sachgerechte Scheidungsberatung ist ohne erbrechtliche Begleitung gar nicht möglich. Kaum jemand, der an Scheidung denkt, denkt daran, dass der geschiedene Partner über die gemeinsamen Kinder immer noch erbrechtlich mit dem früheren Ehepartner verbunden ist.

Da ich einer Medizinerfamilie entstamme und mein Bruder ebenfalls in Regensburg Medizin studierte und schließlich Chirurg wurde, wuchs ich fast von selbst in medizinrechtliche Fragestellungen und Probleme hinein.

Ganz Persönliches:
Meine Kanzlei könnte man als Familienbetrieb bezeichnen. Meine zweite Ehefrau Katharina mit der ich seit 1993 verheiratet bin, arbeitet tatkräftig mit. Sie hat dazu, längst in ihrem ersten Beruf als Kosmetikerin erfolgreich, in den 90er Jahren nochmals die Schulbank gedrückt und eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten gemacht. Sie wird Sie an unserem Empfang begrüßen und Ihnen nicht nur Termine geben und Ihre Unterlagen vorbereiten, sondern auch gerne Ihre persönlichen Sorgen anhören und den, in unserer Welt oft zu kurz kommenden, menschlichen Aspekt Ihrer Probleme mit Ihnen besprechen. Auch wenn ich gerne lese, unseren Garten bearbeite und mit dem „Kanzleihund“, einer Boxerhündin, ausgehe, im Winter hin und wieder Ski fahre und im Sommer, wenn Zeit für einen kurzen Urlaub bleibt, als Freizeitkapitän mit meiner Crew auf Segeltörn gehe, so bin ich gerne Anwalt und bin mir sicher, den richtigen Beruf gewählt zu haben, damit ich vielleicht auch Ihnen helfen kann.

VERKEHRSRECHT
Wenn Ihnen so etwas passiert:
Ich stehe zu Ihrer Verfügung!
 
1. Abrechnung fiktiver Reparaturkosten - 6 monatige Weiternutzung

Der BGH hat in seinem Urteil vom 29. April 2008 - VI ZR 220/07 - seine frühere Rechtsprechung bestätigt und entschieden, dass der Unfallgeschädigte die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten (fiktiv) bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts in der Regel nur abrechnen kann, wenn er das Fahrzeug mindestens 6 Monate weiter nutzt und zu diesem Zweck - falls erforderlich - verkehrssicher (teil)reparieren lässt. Im vorliegenden Fall hatte der Geschädigte das Fahrzeug spätestens 22 Tage nach dem Unfall weiterveräußert mit der Folge, dass er nicht (fiktiv) die geschätzten Reparaturkosten, sondern nur den Wiederbeschaffungsaufwand verlangen konnte.
Da er in Folge der Weiterveräußerung den Restwert realisiert hatte, musste er sich diesen bei der Schadensberechnung mindernd anrechnen lassen

 

 

IMPRESSUM
Verantwortlicher, Kanzlei und Kontaktaufnahme: siehe Kontakt
USt-IdNr: DE130995156, Steuernummer 154/254/50236
Zuständige Aufsichtsbehörde: Rechtsanwaltskammer München, Tal 33, 80331 München
Zuständige Kammer:Rechtsanwaltskammer München, Tal 33, 80331 München
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
Berufsrechtliche Regelungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG)
- Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union
Die Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter http://www.brak.de eingesehen werden.
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Es findet sich immer eine Besprechungstermin für Sie. Ich komme auch zu Ihnen nach Hause (innerhalb 20 km Entfernung von Pfaffenhofen kostenlos), auch wenn es für eine schnelle Bearbeitung besser ist, wir beraten uns in meinem Büro. Hier kann ich Ihre Angaben und Daten sofort bearbeiten. Dazu gehört auch die Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob diese den Fall übernimmt. Sie müssen sich also auch darum nicht selbst bemühen.
Ich arbeite eng mit einer Steuerkanzlei zusammen, so dass bei Bedarf auch der passende steuerliche Rat beigezogen werden kann.
Mit meiner speziellen Software für Unfallsachen reicht es oft aus, wenn wir Ihre Daten in einem längeren Telefonat, zu dem ich Sie natürlich zurückrufe, aufnehmen. Sie sind dann die gesamte Schreibarbeit, die so ein Unfall mit sich bringt an mich losgeworden.


Außerhalb dieser Zeiten können Sie mir auf dem Anrufbeantworter Nachricht hinterlassen oder mir ein Fax an 08441-277977 schicken. Machen Sie, wenn Sie nicht schon ein Mandat bei mir haben, auf dem Fax bitte deutlich, dass es sich um eine neue Sache handelt, dann suchen meine Mitarbeiter nicht vergeblich nach der zu Ihrem Fax passenden Akte, sondern legen mir Ihr Fax sofort vor. Ich rufe Sie zeitnah zurück.
Rechtsgebiete:

Ich bearbeite als Fachanwalt für Verkehrsrecht nicht nur alle Probleme rund um den Verkehr und dazu gehören auch die Eisenbahn, Skilifte und Schiffe, sondern bin zusätzlich seit 1987 auf weiteren Rechtsgebieten tätig.

Besondere Schwerpunkte setze ich auch auf Forderungsbeitreibungen, Familiensachen und Erbrecht- eine sachgerechte Scheidungsberatung ist ohne erbrechtliche Begleitung gar nicht möglich. Arzthaftungssachen, bei denen ich eng mit einem erfahrenen Facharzt für Chirurgie, meinem Bruder Dr. med. Florian J. Netzer, zusammenarbeite. Körperverletzungssachen und Schadensersatzprobleme, schon weil diese im Verkehrs- und Arztrecht fast immer enthalten sind.

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