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Da ich einer Medizinerfamilie entstamme und mein Bruder ebenfalls in Regensburg Medizin studierte und schließlich Chirurg wurde, wuchs ich fast von selbst in medizinrechtliche Fragestellungen und Probleme hinein.
Ganz Persönliches:
Meine Kanzlei könnte man als Familienbetrieb bezeichnen. Meine zweite
Ehefrau Katharina mit der ich seit 1993 verheiratet bin, arbeitet tatkräftig
mit. Sie hat dazu, längst in ihrem ersten Beruf als Kosmetikerin erfolgreich,
in den 90er Jahren nochmals die Schulbank gedrückt und eine Ausbildung
zur Rechtsanwaltsfachangestellten gemacht. Sie wird Sie an unserem Empfang
begrüßen und Ihnen nicht nur Termine geben und Ihre Unterlagen
vorbereiten, sondern auch gerne Ihre persönlichen Sorgen anhören
und den, in unserer Welt oft zu kurz kommenden, menschlichen Aspekt Ihrer
Probleme mit Ihnen besprechen. Auch wenn ich gerne lese, unseren Garten bearbeite
und mit dem Kanzleihund, einer Boxerhündin, ausgehe, im Winter
hin und wieder Ski fahre und im Sommer, wenn Zeit für einen kurzen Urlaub
bleibt, als Freizeitkapitän mit meiner Crew auf Segeltörn gehe,
so bin ich gerne Anwalt und bin mir sicher, den richtigen Beruf gewählt
zu haben, damit ich vielleicht auch Ihnen helfen kann.
| VERKEHRSRECHT |
| Wenn Ihnen so etwas passiert: Ich stehe zu Ihrer Verfügung! |
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| 1. Abrechnung fiktiver Reparaturkosten - 6
monatige Weiternutzung
Der BGH hat in seinem Urteil vom 29. April 2008
- VI ZR 220/07 - seine frühere Rechtsprechung bestätigt und
entschieden, dass der Unfallgeschädigte die vom Sachverständigen
geschätzten Reparaturkosten (fiktiv) bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts
in der Regel nur abrechnen kann, wenn er das Fahrzeug mindestens 6 Monate
weiter nutzt und zu diesem Zweck - falls erforderlich - verkehrssicher
(teil)reparieren lässt. Im vorliegenden Fall hatte der Geschädigte
das Fahrzeug spätestens 22 Tage nach dem Unfall weiterveräußert
mit der Folge, dass er nicht (fiktiv) die geschätzten Reparaturkosten,
sondern nur den Wiederbeschaffungsaufwand verlangen konnte. |
| IMPRESSUM |
| Verantwortlicher, Kanzlei und Kontaktaufnahme: siehe Kontakt |
| USt-IdNr: DE130995156, Steuernummer 154/254/50236 |
| Zuständige Aufsichtsbehörde: Rechtsanwaltskammer
München, Tal 33, 80331 München Zuständige Kammer:Rechtsanwaltskammer München, Tal 33, 80331 München |
| Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland) |
| Berufsrechtliche Regelungen: - Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) - Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) - Fachanwaltsordnung (FAO) - Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG) - Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union |
| Die Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter http://www.brak.de eingesehen werden. |
| Die auf meinen Internetseiten zur Verfügung gestellten Informationen werden laufend aktualisiert und ergänzt. Dennoch kann keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen Daten übernommen werden. Eine Haftung ist daher ausgeschlossen. Dies gilt ebenso für sämtliche Webseiten Dritter, auf die durch einen Link verwiesen wird. Dort enthaltene Informationen stehen im alleinigen Verantwortungsbereich ihres Herstellers bzw. Verwenders. Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Ich biete auf meiner Homepage Links zu anderen Seiten im Internet an. Für alle diese Links möchte ich ausdrücklich betonen, dass ich keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb lehne ich jegliche Verantwortung oder Haftung für die Inhalte aller gelinkten Seiten auf meiner Homepage inklusive aller Unterseiten ab. Diese Erklärung gilt für alle auf meiner Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links oder Banner führen |
| KONTAKT | |
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| Montag bis Freitag von 09:00 Uhr -
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| Es findet sich immer
eine Besprechungstermin für Sie. Ich komme auch zu Ihnen nach Hause
(innerhalb 20 km Entfernung von Pfaffenhofen kostenlos), auch wenn es
für eine schnelle Bearbeitung besser ist, wir beraten uns in meinem
Büro. Hier kann ich Ihre Angaben und Daten sofort bearbeiten. Dazu
gehört auch die Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob diese
den Fall übernimmt. Sie müssen sich also auch darum nicht selbst
bemühen. Ich arbeite eng mit einer Steuerkanzlei zusammen, so dass bei Bedarf auch der passende steuerliche Rat beigezogen werden kann. Mit meiner speziellen Software für Unfallsachen reicht es oft aus, wenn wir Ihre Daten in einem längeren Telefonat, zu dem ich Sie natürlich zurückrufe, aufnehmen. Sie sind dann die gesamte Schreibarbeit, die so ein Unfall mit sich bringt an mich losgeworden. Außerhalb dieser Zeiten können Sie mir auf dem Anrufbeantworter Nachricht hinterlassen oder mir ein Fax an 08441-277977 schicken. Machen Sie, wenn Sie nicht schon ein Mandat bei mir haben, auf dem Fax bitte deutlich, dass es sich um eine neue Sache handelt, dann suchen meine Mitarbeiter nicht vergeblich nach der zu Ihrem Fax passenden Akte, sondern legen mir Ihr Fax sofort vor. Ich rufe Sie zeitnah zurück. |
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Ich bearbeite als Fachanwalt für Verkehrsrecht nicht nur alle Probleme rund um den Verkehr und dazu gehören auch die Eisenbahn, Skilifte und Schiffe, sondern bin zusätzlich seit 1987 auf weiteren Rechtsgebieten tätig.
Besondere Schwerpunkte setze ich auch auf Forderungsbeitreibungen,
Familiensachen und Erbrecht- eine sachgerechte Scheidungsberatung ist ohne
erbrechtliche Begleitung gar nicht möglich. Arzthaftungssachen, bei denen
ich eng mit einem erfahrenen Facharzt für Chirurgie, meinem Bruder Dr.
med. Florian J. Netzer, zusammenarbeite. Körperverletzungssachen und
Schadensersatzprobleme, schon weil diese im Verkehrs- und Arztrecht fast immer
enthalten sind.
weitere Links:
www.anwaltssuche.de